„Das Urteil zeigt Plattformen: Ihr Verhalten kostet Geld und Reputation“

In der Brille einer Frau spiegelt sich der Code einer Programmiersprache
„Das Urteil zeigt Plattformen: Ihr Verhalten kostet Geld und Reputation“
Autorin: Elisabeth Krainer 01.09.2026

Ein Erfolg für den Digital Services Act, kurz DSA: Im Februar 2026 hat das Berliner Kammergericht die Plattform X (ehemals Twitter) dazu verpflichtet, Forschenden Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren. Das Urteil haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Organisation Democracy Reporting International (DRI) erstritten. DRI konnte dadurch Kampagnen und Desinformation im Kontext der Wahlen in Ungarn im April dieses Jahres erforschen. Die beiden Jurist*innen Simone Ruf von der GFF und Michael Meyer-Resende von DRI erklären im Gespräch, warum das Urteil wegweisend ist – für Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

AufRuhr: Frau Ruf, Sie arbeiten mit dem Center for User Rights der GFF daran, große Plattformen in die Verantwortung zu nehmen. Warum ist das Urteil des Berliner Kammergerichts gegen X für die Zivilbevölkerung wichtig?

Simone Ruf: Unabhängige Forschung kann Risiken von Desinformation und Wahlbeeinflussung sichtbar machen. Davon profitieren alle. Das Urteil zeigt außerdem, dass Forschungsorganisationen ihre Rechte selbst gerichtlich durchsetzen können und nicht allein auf ein Einschreiten der Aufsichtsbehörden angewiesen sind. Besonders wichtig ist die Frage der Zuständigkeit. Nach der Entscheidung können Forschende grundsätzlich dort klagen, wo ihre Forschung beeinträchtigt wird, in diesem Fall in Deutschland. Ein Verfahren in Irland, wo X seinen europäischen Sitz hat, wäre für viele Forschungsinstitutionen und NGOs wegen des hohen Kostenrisikos kaum finanzierbar.

Herr Meyer-Resende, was verändert das Urteil für Forschende?

Michael Meyer-Resende: Es zeigt X und anderen Plattformen: Ihr Verhalten kann Geld und Reputation kosten. Im Fall von X ist das besonders wichtig, weil die Plattform weiterhin für viele Menschen ein wichtiger Ort politischer Debatten ist.

© Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Simone Ruf ist Juristin und stellvertretende Leiterin des Center for User Rights bei der GFF. Sie beschäftigt sich mit digitalen Grundrechten, Plattformregulierung und dem DSA. Gemeinsam mit Democracy Reporting International setzt sie sich unter anderem für mehr Transparenz und Zugang zu Daten großer Onlineplattformen ein.

Diese Accounts posteten plötzlich ausschließlich auf Ungarisch. Da lässt sich die Authentizität zumindest infrage stellen.

Michael Meyer-Resende

Was konnten Sie mit dem gewährten Datenzugang bisher herausfinden?

Meyer-Resende: Wir konnten die Authentizität von Accounts untersuchen: Im Kontext der Wahlen in Ungarn haben wir zum Beispiel Accounts gefunden, die sich ursprünglich auf Kryptowährungen spezialisiert hatten und plötzlich für den damals amtierenden Ministerpräsidenten Viktor Orbán Kampagne machten. Das haben wir X auch gemeldet, die Plattform hat das jedoch als irrelevant bezeichnet. Irgendwann wurden alle Accounts gesperrt. Wir wissen aber nicht, ob das aufgrund unserer Berichte geschah. Außerdem gab es eine ganze Reihe von Accounts, die eigentlich den serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić unterstützten und vor den ungarischen Wahlen plötzlich auf Orbán umschwenkten. Diese Accounts posteten plötzlich ausschließlich auf Ungarisch. Da lässt sich die Authentizität zumindest infrage stellen.

Welche Hürden müssen Forschende weiterhin überwinden, um Datenzugang zu erhalten?

Meyer-Resende: Unser Ziel ist es, Daten in großer Menge zu erforschen, und zwar über APIs. Das sind Schnittstellen, die den sicheren und unbegrenzten Zugang zu öffentlichen Daten wie Likes, Shares und Kommentaren ermöglichen. Plattformen erschweren diese Art von systematischer Forschung. Zum Beispiel geben sie uns nur Zugang zu sogenannten Cleanrooms. In denen kann man zwar Untersuchungen anstellen, allerdings ohne Daten exportieren zu können. So können wir keine umfassenden Analysen durchführen.

Wie geht die GFF bei Klagen wie dieser strategisch vor?

Ruf: Unser Ziel ist es, Präzedenzfälle zu schaffen, die im Bereich der Grund- und Menschenrechte über den Einzelfall hinaus eine Bedeutung haben können. Im vorliegenden Fall haben wir im Eilverfahren geklagt. Das Landgericht Berlin hielt sich für international nicht zuständig. Das Kammergericht änderte diese Entscheidung und verpflichtete X, den Datenzugang zu gewähren. Damit hat es zugleich bestätigt, dass der Anspruch in Deutschland geltend gemacht werden kann. Im Hauptsacheverfahren wird nun umfassend geprüft, ob der Anspruch auf Datenzugang besteht. Sollten dabei entscheidende Fragen zur Auslegung des DSA offenbleiben, könnte das zuständige Gericht sie dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wirkt sich dann in allen EU-Mitgliedsstaaten aus.

Portraitbild von Michael Meyer-Resende
© European Partnership for Democracy

Michael Meyer-Resende ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer von Democracy Reporting International. Zuvor arbeitete er unter anderem für die OSZE, die Europäische Kommission und die BBC. Seit mehr als 20 Jahren beschäftigt er sich mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und politischen Transformationsprozessen und hat in mehr als 50 Ländern gearbeitet. Bei DRI liegt ein Schwerpunkt seiner Arbeit auf demokratischen Institutionen, Demokratietheorie und digitaler Demokratie.

Können sich andere Forschende europaweit auf das Urteil berufen?

Meyer-Resende: Keiner der anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten ist dazu verpflichtet, der Entscheidung des Kammergerichts zu folgen, aber sie kann natürlich als Inspiration dienen. Auch im Hinblick auf das Verhalten der Plattformen gibt es noch keine Tendenz. Wir haben nach dem Antrag auf Datenzugang im Kontext der Wahl in Ungarn noch keinen neuen Antrag gestellt. Wir wissen also nicht, wie das Urteil die zukünftige Zusammenarbeit beeinflusst und ob X jedes Mal vor Gericht ziehen will oder nicht.

Welche Vorschriften wie durchsetzbar sind, wird sich nach und nach zeigen.

Simone Ruf

Ein Mann hält eine große Flagge in der Hand
Die Analyse öffentlich zugänglicher Plattformdaten kann helfen, koordinierte Account-Aktivitäten und mögliche Desinformationskampagnen im Umfeld von Wahlen sichtbar zu machen. © Picture Alliance

Wie steht es allgemein um die Durchsetzung des DSA?

Meyer-Resende: DRI arbeitet auch in nicht europäischen Staaten. Dort gibt es keine vergleichbaren Gesetze, die Plattformen dazu verpflichten, Risiken zu minimieren. Daher sehe ich den DSA tendenziell positiv. Er gibt der Europäischen Kommission beispielsweise die Möglichkeit, empfindliche Strafen bei Verstößen zu verhängen – wie zuletzt die 120 Millionen Euro gegen X. Gleichzeitig handelt es sich beim DSA um ein sehr komplexes Gesetzeswerk, dessen Umsetzung Zeit braucht und bei dem auch die Kommission noch recht zaghaft agiert – wohl aus Angst, Fälle zu verlieren.

Ruf: Dass wir Artikel 40 Absatz 12 des DSA am Kammergericht durchsetzen konnten, ist ein positives Signal. Trotzdem ist beim Forschungsdatenzugang noch vieles nicht geklärt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Forschende ihre Rechte aktiv einfordern, notfalls vor Gericht. Bei vielen anderen Themen stehen wir noch am Anfang. Da wird es noch viele Klage- und Aufsichtsverfahren geben. Welche Vorschriften wie durchsetzbar sind, wird sich nach und nach zeigen.

Welche Themen halten Sie aktuell für besonders relevant?

Ruf: Grundsätzlich sieht der DSA vor, dass Nutzer*innen von Plattformen eine Begründung erhalten, wenn Inhalte oder Profile gelöscht oder gesperrt werden. In der Praxis verweisen Plattformen jedoch häufig pauschal auf einen Verstoß gegen die Community-Standards, ohne den konkreten Grund zu benennen. Von solchen Moderationsentscheidungen sind insbesondere feministische und queere Accounts betroffen. Für die Betroffenen ist es dadurch schwierig, sich gegen solche Entscheidungen zu wehren, weil sie letztlich ins Blaue hinein argumentieren müssen. In dieser Hinsicht sehe ich ein großes Defizit: Es fehlt an ausreichend konkreten und nachvollziehbaren Begründungen seitens der Plattformen. Gegen diese Praxis haben wir bereits Beschwerden bei der irischen Aufsichtsbehörde eingereicht.


Center for User Rights der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Das Center for User Rights der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) setzt sich für die Rechte von Nutzer*innen gegenüber großen Onlineplattformen ein. Ein Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung des Digital Services Act (DSA). Mit strategischen Klagen, Beschwerden und politischer Arbeit möchte es erreichen, dass Plattformen transparenter handeln und Grundrechte wie Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit achten. Zu den weiteren Themen gehören der Zugang zu Plattformdaten für die Forschung, diskriminierende Algorithmen, Plattformdesign und der Schutz vor digitaler Gewalt.

https://centerforuserrights.freiheitsrechte.org

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Democracy Reporting International

Democracy Reporting International (DRI) ist eine unabhängige gemeinnützige Organisation mit Sitz in Berlin, die sich weltweit für die Stärkung demokratischer Strukturen und politischer Teilhabe einsetzt. Sie arbeitet mit Bürger*innen, Journalist*innen, Jurist*innen sowie mit politischen Entscheidungsträger*innen zusammen. DRI analysiert unter anderem Wahlen, Verfassungen, Parlamente, die Rechtsstaatlichkeit und die digitale Demokratie. Auf Grundlage dieser Analysen entwickelt die Organisation Empfehlungen, unterstützt lokale Partner und setzt sich für transparente, rechenschaftspflichtige und inklusive politische Institutionen ein.

www.democracy-reporting.org