Zwei Jahre DSA: Wie wirksam begrenzt Europa die Macht von Google, Meta und Co.?
Seit Februar 2024 ist der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union (EU) vollständig in Kraft. Das Rahmengesetz soll die Macht der Techkonzerne begrenzen und User*innen von großen Social-Media-Plattformen besser vor illegalen Inhalten, manipulativer Werbung und willkürlichen Eingriffen schützen. Zwei Jahre nach der Einführung des DSA und im Vorfeld der DSA and Platform Regulation Conference 2026 in Amsterdam haben Joris van Hoboken und Paddy Leerssen vom DSA Observatory Bilanz gezogen.
AufRuhr: Was ist für User*innen großer Plattformen besser geworden, seit der DSA in Kraft getreten ist?
Paddy Leerssen: Der DSA hat dafür gesorgt, dass es mehr Transparenz darüber gibt, wie Plattformen Inhalte moderieren. User*innen erfahren jetzt häufiger, wenn die Reichweite ihrer Posts eingeschränkt wird, etwa durch das sogenannte Shadow Banning. Sie können solche Entscheidungen der Plattformen anfechten. Diese Möglichkeit wird bereits von Hunderttausenden Europäer*innen genutzt.
Joris van Hoboken: Der DSA nimmt Plattformen erstmals verbindlich für Risiken in die Pflicht, die ihre Algorithmen, Werbesysteme und Moderationsregeln erzeugen. Dazu gehören unter anderem Suchtpotentiale, Desinformation und schädliche Inhalte für Minderjährige. Bis dato war diese Anforderung rechtlich nur vage formuliert.
Entfaltet der DSA seine gewünschte Wirkung?
Joris van Hoboken: Techunternehmen sind verpflichtet, Risikoberichte vorzulegen. Aktuell definieren die Plattformen aber selbst, welche Risiken sie sehen und welche Maßnahmen sie dagegen ergreifen. Die Transparenz- und Rechenschaftspflicht greift deshalb nur begrenzt und hat weniger bewirkt als gehofft. Umso wichtiger wird deshalb der Datenzugang für Forschende nach Artikel 40 des DSA: Seit dem 29. Oktober 2025 können Forschende über ein Data Access Portal der EU Anträge einreichen, um auch nicht öffentliche Plattformdaten einzusehen und auszuwerten.
Prof. Joris van Hoboken leitet das Projekt „DSA Observatory“ und arbeitet als Professor für Informationsrecht an der Universiteit van Amsterdam mit Schwerpunkt auf Recht und digitaler Infrastruktur. Er forscht und publiziert unter anderem zu Plattformregulierung, Grundrechten im digitalen Raum sowie zu Fragen von Transparenz und Verantwortung großer Onlineplattformen.
Paddy Leerssen: Die bisherigen Risikoberichte der Plattformen sind nur der Anfang eines schrittweisen Prozesses. Die EU-Kommission kann sie nutzen, um gezielter nachzufragen, Plattformen zu vergleichen und zusätzliche Daten aus Forschung und anderen Quellen einzubeziehen. So lassen sich Widersprüche sichtbar machen. Ob der DSA wie gewünscht wirkt, wird aber erst die Rechtsprechung zeigen. Ausschlaggebend wird sein, welche Standards die Gerichte festlegen. Doch Entscheidungen der Kommission – darunter Geldstrafen – können von X Corp., Meta und anderen Big-Tech-Unternehmen vor EU-Gerichten angefochten werden. Es wird also darauf ankommen, was die EU-Kommission genau belegen muss: Reicht ein belastbarer Nachweis, dass Risikoanalysen, Maßnahmen zur Risikominderung oder Audits der Plattformen unplausibel oder unzureichend sind? Oder verlangen Gerichte sehr detaillierte Belege dafür, dass Empfehlungssysteme konkret Schaden anrichten und dass Gegenmaßnahmen messbar helfen? Je höher Gerichte die Beweispflicht ansetzen, desto leichter laufen Risikobewertungen Gefahr, zur Formalität zu werden.
Geht der DSA die richtigen Probleme an?
Joris van Hoboken: Der DSA ist als Rahmengesetz sehr breit angelegt und deckt viele Handlungsfelder ab. Das führt aber dazu, dass vieles unkonkret bleibt. Plattformen müssen beispielsweise nur begrenzt offenlegen, nach welchen Kriterien Inhalte im Feed von Social-Media-Angeboten priorisiert werden. Expert*innen kritisieren zudem, dass der DSA den Grundsatz der Plattformen, Aufmerksamkeit und Interaktion mit allen Mitteln zu maximieren, nicht klar genug als Kernproblem benennt.
Paddy Leerssen ist Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Informationsrecht an der Universiteit van Amsterdam. Er forscht zu Plattformregulierung und insbesondere zu Transparenz, Empfehlungssystemen und Inhaltsmoderation – etwa zu Shadow Banning und den neuen Transparenzrechten des Digital Services Act. Außerdem ist er Mitarbeiter des Projektes „DSA Observatory“.
Paddy Leerssen: Hinzu kommt, dass sich die Vorgaben in der Praxis teils überlagern: Ein und derselbe Inhalt kann gleichzeitig urheberrechtlich, sicherheitsrechtlich oder jugendschutzrechtlich relevant sein. Künftig wird es darauf ankommen, die unterschiedlichen Regelwerke so zu verzahnen, dass sie nicht zu widersprüchlichen Entscheidungen oder zu Schlupflöchern für die Plattformen führen.
DSA and Platform Regulation Conference 2026
Am 16. und 17. Februar 2026 veranstaltet das DSA Observatory zum zweiten Mal die internationale „DSA and Platform Regulation Conference” an der Universität Amsterdam. Das Leitthema lautet „Platform Governance and Democracy“. Auf dem Programm stehen Beiträge aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Regulierung, Industrie und Rechtspraxis.
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump behauptet, der DSA würde das Recht auf freie Meinungsäußerung untergraben. Ist diese Kritik berechtigt?
Joris van Hoboken: Ich halte die Bedenken der Big-Tech-Unternehmen und der US-Regierung für vorgeschoben. Tatsächlich sind es die Konzerne selbst, die eine potenzielle Bedrohung für die Meinungsfreiheit darstellen. Der DSA stärkt die Rechte der Nutzer*innen auf freie Meinungsäußerung, auf Nichtdiskriminierung sowie auf den Schutz von Privatsphäre und Daten. Auch schreibt der DSA vor, dass jede dieser Maßnahmen die Meinungsfreiheit respektieren muss und vor Gericht anfechtbar ist.
Eine Studie zeigt, dass Techunternehmen im vergangenen Jahr 151 Millionen Euro für Lobbyarbeit in der EU ausgeben haben. Wie geht der DSA dagegen vor?
Joris van Hoboken: Meiner Ansicht nach ist die Lobbyarbeit der Techunternehmen zuletzt weniger effektiv geworden. Trotz Gegenkampagnen haben sie es nicht geschafft, den DSA zu stoppen. Jedoch haben die Konzerne immer noch die US-Regierung auf ihrer Seite: Trump setzt Europa weiterhin durch handelspolitische Drohungen unter Druck. Gleichzeitig hat die EU-Kommission klargemacht, dass sie demokratisch beschlossene Regeln durchsetzen will. Der Erfolg des DSA hängt deshalb auch davon ab, ob die EU die Marktmacht der Plattformen insgesamt in den Griff bekommt – auch über das Kartellrecht und den Digital Markets Act.
Paddy Leerssen: Sollte Donald Trump in einigen Jahren nicht mehr im Weißen Haus sitzen, könnte sich die Dynamik grundlegend ändern. Die Unternehmen könnten es dann bereuen, die Fronten gegen Europa verhärtet zu haben.
Was braucht es in den kommenden Jahren, um die Durchsetzung des DSA weiter zu stärken?
Paddy Leerssen: Artikel 40 des DSA regelt den Datenzugang für Forschende. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob das Portal ein wirksames Instrument ist, um Plattformen zu kontrollieren.
Joris van Hoboken: Wir brauchen mehr Selbstvertrauen der Regulierungsbehörden, sich gegenüber mächtigen Plattformen und politischem Druck aus den USA weiterhin zu behaupten. Gleichzeitig müssen wir besser verstehen, ob und wie der DSA wirkt: Funktionieren alle Instrumente wie gedacht? Welche Rolle spielen Gerichte in künftigen Verfahren? Entwickeln sich Best Practices? Was diese Fragen angeht, liegt noch viel Arbeit vor uns.
European Digital Platform Research Network
Das jährliche Treffen des European Digital Platform Research Network (EU-DPRN) dient als Forum für Austausch und Vernetzung für Wissenschaftler*innen aus unterschiedlichen Disziplinen – etwa aus den Bereichen Strategie, Entrepreneurship, Marketing, Informationssysteme und Ökonomie. Auf dem Treffen stellen sie aktuelle Projekte vor, diskutieren ihre Ergebnisse und finden neue Kooperationsmöglichkeiten. Ziel ist es, relevantes Wissen für die Umsetzung des Digital Services Act und die Fortentwicklung des Rechtsrahmens zusammenzutragen.