Zwei Jahre DSA: Wie wirksam begrenzt Europa die Macht von Google, Meta und Co.?

Zwei Jahre DSA: Wie wirksam begrenzt Europa die Macht von Google, Meta und Co.?
Autorin: Elisabeth Krainer 17.02.2026

Seit Februar 2024 ist der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union (EU) vollständig in Kraft. Das Rahmen­gesetz soll die Macht der Tech­konzerne begrenzen und User*innen von großen Social-Media-Plattformen besser vor illegalen Inhalten, manipulativer Werbung und willkürlichen Eingriffen schützen. Zwei Jahre nach der Einführung des DSA und im Vorfeld der DSA and Platform Regulation Conference 2026 in Amsterdam haben Joris van Hoboken und Paddy Leerssen vom DSA Observatory Bilanz gezogen.

AufRuhr: Was ist für User*innen großer Plattformen besser geworden, seit der DSA in Kraft getreten ist?

Paddy Leerssen: Der DSA hat dafür gesorgt, dass es mehr Transparenz darüber gibt, wie Plattformen Inhalte moderieren. User*innen erfahren jetzt häufiger, wenn die Reichweite ihrer Posts eingeschränkt wird, etwa durch das sogenannte Shadow Banning. Sie können solche Entscheidungen der Plattformen anfechten. Diese Möglichkeit wird bereits von Hundert­tausenden Europäer*innen genutzt.

Joris van Hoboken: Der DSA nimmt Plattformen erstmals verbindlich für Risiken in die Pflicht, die ihre Algorithmen, Werbe­systeme und Moderations­regeln erzeugen. Dazu gehören unter anderem Sucht­potentiale, Desinformation und schädliche Inhalte für Minder­jährige. Bis dato war diese Anforderung rechtlich nur vage formuliert.

Entfaltet der DSA seine gewünschte Wirkung?

Joris van Hoboken: Techunternehmen sind verpflichtet, Risiko­berichte vorzulegen. Aktuell definieren die Plattformen aber selbst, welche Risiken sie sehen und welche Maßnahmen sie dagegen ergreifen. Die Transparenz- und Rechen­schafts­pflicht greift deshalb nur begrenzt und hat weniger bewirkt als gehofft. Umso wichtiger wird deshalb der Daten­zugang für Forschende nach Artikel 40 des DSA: Seit dem 29. Oktober 2025 können Forschende über ein Data Access Portal der EU Anträge einreichen, um auch nicht öffentliche Platt­form­daten einzusehen und aus­zu­werten.

Prof. Joris van Hoboken
© Kirsten van Santen

Prof. Joris van Hoboken leitet das Projekt „DSA Observatory“ und arbeitet als Professor für Informationsrecht an der Universiteit van Amsterdam mit Schwerpunkt auf Recht und digitaler Infrastruktur. Er forscht und publiziert unter anderem zu Plattformregulierung, Grundrechten im digitalen Raum sowie zu Fragen von Transparenz und Verantwortung großer Onlineplattformen.

Paddy Leerssen: Die bisherigen Risikoberichte der Plattformen sind nur der Anfang eines schritt­weisen Prozesses. Die EU-Kommission kann sie nutzen, um gezielter nach­zu­fragen, Plattformen zu vergleichen und zusätzliche Daten aus Forschung und anderen Quellen ein­zu­beziehen. So lassen sich Widersprüche sichtbar machen. Ob der DSA wie gewünscht wirkt, wird aber erst die Rechts­prechung zeigen. Ausschlaggebend wird sein, welche Standards die Gerichte festlegen. Doch Entscheidungen der Kommission – darunter Geldstrafen – können von X Corp., Meta und anderen Big-Tech-Unternehmen vor EU-Gerichten angefochten werden. Es wird also darauf ankommen, was die EU-Kommission genau belegen muss: Reicht ein belastbarer Nachweis, dass Risikoanalysen, Maßnahmen zur Risiko­minderung oder Audits der Plattformen unplausibel oder unzureichend sind? Oder verlangen Gerichte sehr detaillierte Belege dafür, dass Empfehlungs­systeme konkret Schaden anrichten und dass Gegen­maßnahmen messbar helfen? Je höher Gerichte die Beweis­pflicht ansetzen, desto leichter laufen Risiko­bewertungen Gefahr, zur Formalität zu werden.

Geht der DSA die richtigen Probleme an?

Joris van Hoboken: Der DSA ist als Rahmen­gesetz sehr breit angelegt und deckt viele Handlungs­felder ab. Das führt aber dazu, dass vieles unkonkret bleibt. Plattformen müssen beispiels­weise nur begrenzt offenlegen, nach welchen Kriterien Inhalte im Feed von Social-Media-Angeboten priorisiert werden. Expert*innen kritisieren zudem, dass der DSA den Grundsatz der Platt­formen, Aufmerksamkeit und Interaktion mit allen Mitteln zu maximieren, nicht klar genug als Kernproblem benennt.

Paddy Leerssen
© Francis Singleton

Paddy Leerssen ist Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Informationsrecht an der Universiteit van Amsterdam. Er forscht zu Plattformregulierung und insbesondere zu Transparenz, Empfehlungssystemen und Inhaltsmoderation – etwa zu Shadow Banning und den neuen Transparenzrechten des Digital Services Act. Außerdem ist er Mitarbeiter des Projektes „DSA Observatory“.

Paddy Leerssen: Hinzu kommt, dass sich die Vorgaben in der Praxis teils überlagern: Ein und derselbe Inhalt kann gleich­zeitig urheber­rechtlich, sicherheits­rechtlich oder jugend­schutz­rechtlich relevant sein. Künftig wird es darauf ankommen, die unter­schiedlichen Regel­werke so zu verzahnen, dass sie nicht zu wider­sprüchlichen Entscheidungen oder zu Schlupf­löchern für die Plattformen führen.

DSA and Platform Regulation Conference 2026

Am 16. und 17. Februar 2026 veranstaltet das DSA Observatory zum zweiten Mal die internationale „DSA and Platform Regulation Conference” an der Universität Amsterdam. Das Leit­thema lautet „Platform Governance and Democracy“. Auf dem Programm stehen Beiträge aus Wissenschaft, Zivil­gesellschaft, Regulierung, Industrie und Rechts­praxis.

Weitere Informationen gibt es hier.

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump behauptet, der DSA würde das Recht auf freie Meinungs­äußerung unter­graben. Ist diese Kritik berechtigt?

Joris van Hoboken: Ich halte die Bedenken der Big-Tech-Unternehmen und der US-Regierung für vorgeschoben. Tatsächlich sind es die Konzerne selbst, die eine potenzielle Bedrohung für die Meinungs­freiheit darstellen. Der DSA stärkt die Rechte der Nutzer*innen auf freie Meinungs­äußerung, auf Nicht­diskriminierung sowie auf den Schutz von Privats­phäre und Daten. Auch schreibt der DSA vor, dass jede dieser Maßnahmen die Meinungs­freiheit respektieren muss und vor Gericht anfechtbar ist.

Eine Studie zeigt, dass Techunternehmen im vergangenen Jahr 151 Millionen Euro für Lobby­arbeit in der EU ausgeben haben. Wie geht der DSA dagegen vor?

Joris van Hoboken: Meiner Ansicht nach ist die Lobby­arbeit der Tech­unternehmen zuletzt weniger effektiv geworden. Trotz Gegen­kampagnen haben sie es nicht geschafft, den DSA zu stoppen. Jedoch haben die Konzerne immer noch die US-Regierung auf ihrer Seite: Trump setzt Europa weiterhin durch handels­politische Drohungen unter Druck. Gleich­zeitig hat die EU-Kommission klar­gemacht, dass sie demokratisch beschlossene Regeln durch­setzen will. Der Erfolg des DSA hängt deshalb auch davon ab, ob die EU die Markt­macht der Plattformen insgesamt in den Griff bekommt – auch über das Kartell­recht und den Digital Markets Act.

Paddy Leerssen: Sollte Donald Trump in einigen Jahren nicht mehr im Weißen Haus sitzen, könnte sich die Dynamik grund­legend ändern. Die Unternehmen könnten es dann bereuen, die Fronten gegen Europa verhärtet zu haben.

Was braucht es in den kommenden Jahren, um die Durchsetzung des DSA weiter zu stärken?

Paddy Leerssen: Artikel 40 des DSA regelt den Datenzugang für Forschende. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob das Portal ein wirksames Instrument ist, um Plattformen zu kontrollieren.

Joris van Hoboken: Wir brauchen mehr Selbst­vertrauen der Regulierungs­behörden, sich gegenüber mächtigen Plattformen und politischem Druck aus den USA weiterhin zu behaupten. Gleichzeitig müssen wir besser verstehen, ob und wie der DSA wirkt: Funktionieren alle Instrumente wie gedacht? Welche Rolle spielen Gerichte in künftigen Verfahren? Entwickeln sich Best Practices? Was diese Fragen angeht, liegt noch viel Arbeit vor uns.


European Digital Platform Research Network

Das jährliche Treffen des European Digital Platform Research Network (EU-DPRN) dient als Forum für Austausch und Vernetzung für Wissen­schaftler*innen aus unter­schiedlichen Disziplinen – etwa aus den Bereichen Strategie, Entrepreneur­ship, Marketing, Informations­systeme und Ökonomie. Auf dem Treffen stellen sie aktuelle Projekte vor, diskutieren ihre Ergebnisse und finden neue Kooperations­möglichkeiten. Ziel ist es, relevantes Wissen für die Umsetzung des Digital Services Act und die Fort­entwicklung des Rechts­rahmens zusammen­zu­tragen.

www.eudprn.com