Diversität in der Justiz: „Das Interesse am Thema bleibt ungebrochen“

Diversität in der Justiz: „Das Interesse am Thema bleibt ungebrochen“
Autorin: Simone Kamhuber Fotos: Alexander Scheuber 19.02.2026

Wie gerecht ist ein Rechtsstaat, in dem nicht alle die gleichen Chancen haben – weder vor Gericht noch auf dem Weg in ein juristisches Amt? Für Emanuel Towfigh ist das keine theoretische Frage, sondern der Antrieb seiner Forschung. Er leitet das Center for Diversity in Law. Sein Ziel: das deutsche Rechts­system von innen heraus verändern – damit es die Vielfalt der Gesellschaft wider­spiegelt.

Hinter dem Schreibtisch von Emanuel Towfigh hängt ein Druck der Streetart-Ikone Banksy. Darauf ist ein Graffiti­künstler zu sehen, der den Satz „I fought the law and I won“ an eine Wand pinselt und fest­genommen wird, noch bevor der Satz vollendet ist. „Das passt zu dem, was ich juristisch mache“, sagt Towfigh lachend. Immer wieder stellt er sich die Frage nach dem Spannungs­verhältnis zwischen individueller Freiheit und kollektiver Ordnung – und danach, wie er das Rechtssystem Stück für Stück gerechter machen kann.

Seit 2024 leitet Towfigh das Center for Diversity in Law am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völker­recht (MPIL) in Heidelberg, das Diversität in Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Rechts­wissen­schaft unter­sucht und fördern möchte. Dafür analysieren die Forschenden seines Teams strukturelle Ungleichheit im deutschen Rechts­system und entwickeln praktische Ansätze, um ihr ent­gegen­zu­wirken. In der „Diversity and Refugee Law Clinic“ an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel, wo Towfigh seinen Lehr­stuhl hat, wird es noch konkreter: Hier beraten seine Studierenden Geflüchtete und andere strukturell benachteiligte Menschen bei Rechts­fragen jeglicher Art.

Persönlicher Zugang zu einem strukturellen Problem

Emanuel V. Towfigh brennt für seine Arbeit, im Gespräch überträgt sich die Begeisterung sofort. Dass neben seiner Forschung zu Demokratie, Digitalisierung und Didaktik „noch ein viertes D hinzukam“ – nämlich für Diversität –, sei ungeplant gewesen. Als Person mit Migrations­geschichte habe er das Thema lange gemieden, sagt der 47-Jährige. „Ich hatte damals Sorge, dass das so wirkt, als würde ich mich zum Opfer machen oder eine Sonder­rolle beanspruchen.“ Erst eine didaktische Studie zum Erfolg im Jura­studium, an der er beteiligt war, gab den Ausschlag: Sie zeigte, dass Frauen und Menschen mit Migrations­geschichte tendenziell schlechter im Staats­examen bewertet werden. Seither erforscht er, wie das deutsche Rechts­system Menschen im Studium, im Examen und später im Beruf systematisch benachteiligt. „Am Center for Diversity in Law beschäftigen wir uns mit der Frage, wie wir das Rechts­system und vor allem die juristischen Berufs­gruppen gestalten müssen, damit sich alle Menschen darin repräsentiert und wahr­genommen fühlen – und damit das Rechts­system auch die Konflikte aller Menschen verarbeiten kann“, sagt er. Erst wenn Vielfalt auch durch die Personen sichtbar werde, die Recht sprechen und anwenden, sinke für viele die Hemm­schwelle, überhaupt Teil dieses Systems werden zu wollen.

© Alexander Scheuber

Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh leitet seit 2024 als Max Planck Fellow das Center for Diversity in Law am Max-Planck-Institut für aus­ländisches öffentliches Recht und Völker­recht (MPIL) in Heidelberg. Im Haupt­amt ist er seit 2016 Inhaber des Lehr­stuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechts­forschung und Rechts­ökonomik an der Law School der EBS Universität für Wirtschaft und Recht und Professor für Rechts­ökonomik an der dortigen Business School. Seit Oktober 2024 ist er Direktor des BRYTER Center for Digitalization & Law und unter­stützt die EBS Diversity and Refugee Law Clinic.

Das Jurastudium absolvierte Towfigh in Münster und im chinesischen Nanjing, lehrte zwischen­zeitlich an der New York University und der University of Virginia School of Law in den USA. „Eine kosmopolitische Ader hatte ich schon immer“, sagt er. Aber der inter­nationale Vergleich habe auch seinen Blick auf Diversität im Recht nach­haltig geprägt, etwa wie unterschiedlich Gesellschaften mit Diskriminierung und Vielfalt umgehen würden. Gerade die US-amerikanische Rassismus­forschung habe seine eigene empirische Arbeit inspiriert, auch wenn sich die historischen Kontexte und betroffenen Gruppen in den USA und Deutschland deutlich unterschieden.

Wenn Bürger*innen sich vom Rechts­system repräsentiert fühlen, steigt das Vertrauen und die Bereitschaft, sich an gesellschaftliche Normen zu halten.

Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, Leiter des Center for Diversity in Law am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Herkunft und Habitus sind Erfolgsfaktoren

Warum ist es überhaupt relevant, wer Urteile spricht, zur Justiz forscht oder Angeklagte vertritt? „Wenn Bürger*innen sich vom Rechts­system repräsentiert fühlen, steigt das Vertrauen und die Bereitschaft, sich an gesellschaftliche Normen zu halten“, so der Rechts­professor. Doch Stand heute spiegelt das deutsche Rechts­system die gesellschaftliche Vielfalt längst nicht wider: Menschen mit Migrations­geschichte sind nach wie vor stark unter­repräsentiert – ihr Anteil liegt etwa in der Justiz je nach Messung nur bei etwa fünf bis acht Prozent. Ähnliche Werte gälten für die Rechts­wissenschaft, wo viele Professor*innen zudem „aus einem Haushalt wie meinem stammen“, sagt Towfigh – und meint damit ein wohl­habendes, akademisch geprägtes Eltern­haus. Neben Leistung sei der passende Habitus heute noch eine ungeschriebene Zugangs­voraus­setzung. Fortschritte gebe es dagegen bei der Geschlechter­gerechtigkeit: Der Anteil von Frauen in der Justiz seien über die Jahrzehnte deutlich gestiegen, auch wenn Führungspositionen weiterhin überwiegend von Männern besetzt seien.

Das Interesse an unserer Arbeit zu Diversität ist trotz Trumps Einfluss in den USA ungebrochen.

Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, Leiter des Center for Diversity in Law am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Für die Arbeit des Centers for Diversity in Law steht neben der Forschung auch die Vernetzung von Akteur*innen aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft im Mittelpunkt. „Wir wollen Menschen zusammen­bringen, die in ihrem Bereich Vielfalt stärken wollen, damit sie gemeinsam an Lösungen arbeiten, gegen­seitig von Miss­erfolgen und Erfolgen lernen“, sagt Towfigh. Er führt aus, dass auch wissenschaftliche Hypothesen deutlich fundierter seien, wenn Praktiker*innen aus Justiz und Anwaltschaft ihre Expertisen aus dem Arbeits­alltag einbrächten. Eine Arbeitstagung des Centers for Diversity in Law im Februar 2026 am MPIL wird der Auftakt dafür sein.

Diversität bleibt ein Zukunftsthema

Während in den USA unter Donald Trump zentrale DEI Programme – also für Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion – gestrichen wurden, bleibt die Stimmung hier­zu­lande erstaunlich stabil. Auch wenn das Center for Diversity in Law ausdrücklich nicht politisch arbeitet, sind seine Themen unweigerlich politisch. Bisher habe der Rechtsruck hierzulande dessen Arbeit nicht spürbar beeinträchtigt, sagt Towfigh – der befürchtete Backlash gegen Diversitäts-, Gleichheits- und Inklusions­ansätze wie in den USA sei ausgeblieben. „Das fachliche Interesse an unserer Arbeit zu Diversität ist ungebrochen.“ Für ihn ist das ein Grund mehr, weiterzumachen. So lange, bis das Recht „Heimstatt aller Bürger*innen“ ist, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert – und sich die Mahnung des Banksy-Prints hinter Towfighs Schreibtisch erledigt hat.


Center for Diversity in Law

Das Center for Diversity in Law ist eine neu etablierte Forschungs­gruppe am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völker­recht in Heidelberg. Ziel des Centers ist es, die Forschung zum Zugang zum Recht und zum Arbeit­geber Justiz zu bündeln, neue Forschung in diesen Bereichen anzustoßen und engagierte Akteur*innen sektoren­über­greifend zu vernetzen.
www.diversity.center