Diversität in der Justiz: „Das Interesse am Thema bleibt ungebrochen“
Wie gerecht ist ein Rechtsstaat, in dem nicht alle die gleichen Chancen haben – weder vor Gericht noch auf dem Weg in ein juristisches Amt? Für Emanuel Towfigh ist das keine theoretische Frage, sondern der Antrieb seiner Forschung. Er leitet das Center for Diversity in Law. Sein Ziel: das deutsche Rechtssystem von innen heraus verändern – damit es die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt.
Hinter dem Schreibtisch von Emanuel Towfigh hängt ein Druck der Streetart-Ikone Banksy. Darauf ist ein Graffitikünstler zu sehen, der den Satz „I fought the law and I won“ an eine Wand pinselt und festgenommen wird, noch bevor der Satz vollendet ist. „Das passt zu dem, was ich juristisch mache“, sagt Towfigh lachend. Immer wieder stellt er sich die Frage nach dem Spannungsverhältnis zwischen individueller Freiheit und kollektiver Ordnung – und danach, wie er das Rechtssystem Stück für Stück gerechter machen kann.
Seit 2024 leitet Towfigh das Center for Diversity in Law am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) in Heidelberg, das Diversität in Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Rechtswissenschaft untersucht und fördern möchte. Dafür analysieren die Forschenden seines Teams strukturelle Ungleichheit im deutschen Rechtssystem und entwickeln praktische Ansätze, um ihr entgegenzuwirken. In der „Diversity and Refugee Law Clinic“ an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel, wo Towfigh seinen Lehrstuhl hat, wird es noch konkreter: Hier beraten seine Studierenden Geflüchtete und andere strukturell benachteiligte Menschen bei Rechtsfragen jeglicher Art.
Persönlicher Zugang zu einem strukturellen Problem
Emanuel V. Towfigh brennt für seine Arbeit, im Gespräch überträgt sich die Begeisterung sofort. Dass neben seiner Forschung zu Demokratie, Digitalisierung und Didaktik „noch ein viertes D hinzukam“ – nämlich für Diversität –, sei ungeplant gewesen. Als Person mit Migrationsgeschichte habe er das Thema lange gemieden, sagt der 47-Jährige. „Ich hatte damals Sorge, dass das so wirkt, als würde ich mich zum Opfer machen oder eine Sonderrolle beanspruchen.“ Erst eine didaktische Studie zum Erfolg im Jurastudium, an der er beteiligt war, gab den Ausschlag: Sie zeigte, dass Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte tendenziell schlechter im Staatsexamen bewertet werden. Seither erforscht er, wie das deutsche Rechtssystem Menschen im Studium, im Examen und später im Beruf systematisch benachteiligt. „Am Center for Diversity in Law beschäftigen wir uns mit der Frage, wie wir das Rechtssystem und vor allem die juristischen Berufsgruppen gestalten müssen, damit sich alle Menschen darin repräsentiert und wahrgenommen fühlen – und damit das Rechtssystem auch die Konflikte aller Menschen verarbeiten kann“, sagt er. Erst wenn Vielfalt auch durch die Personen sichtbar werde, die Recht sprechen und anwenden, sinke für viele die Hemmschwelle, überhaupt Teil dieses Systems werden zu wollen.
Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh leitet seit 2024 als Max Planck Fellow das Center for Diversity in Law am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) in Heidelberg. Im Hauptamt ist er seit 2016 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der Law School der EBS Universität für Wirtschaft und Recht und Professor für Rechtsökonomik an der dortigen Business School. Seit Oktober 2024 ist er Direktor des BRYTER Center for Digitalization & Law und unterstützt die EBS Diversity and Refugee Law Clinic.
Das Jurastudium absolvierte Towfigh in Münster und im chinesischen Nanjing, lehrte zwischenzeitlich an der New York University und der University of Virginia School of Law in den USA. „Eine kosmopolitische Ader hatte ich schon immer“, sagt er. Aber der internationale Vergleich habe auch seinen Blick auf Diversität im Recht nachhaltig geprägt, etwa wie unterschiedlich Gesellschaften mit Diskriminierung und Vielfalt umgehen würden. Gerade die US-amerikanische Rassismusforschung habe seine eigene empirische Arbeit inspiriert, auch wenn sich die historischen Kontexte und betroffenen Gruppen in den USA und Deutschland deutlich unterschieden.
Wenn Bürger*innen sich vom Rechtssystem repräsentiert fühlen, steigt das Vertrauen und die Bereitschaft, sich an gesellschaftliche Normen zu halten.
Herkunft und Habitus sind Erfolgsfaktoren
Warum ist es überhaupt relevant, wer Urteile spricht, zur Justiz forscht oder Angeklagte vertritt? „Wenn Bürger*innen sich vom Rechtssystem repräsentiert fühlen, steigt das Vertrauen und die Bereitschaft, sich an gesellschaftliche Normen zu halten“, so der Rechtsprofessor. Doch Stand heute spiegelt das deutsche Rechtssystem die gesellschaftliche Vielfalt längst nicht wider: Menschen mit Migrationsgeschichte sind nach wie vor stark unterrepräsentiert – ihr Anteil liegt etwa in der Justiz je nach Messung nur bei etwa fünf bis acht Prozent. Ähnliche Werte gälten für die Rechtswissenschaft, wo viele Professor*innen zudem „aus einem Haushalt wie meinem stammen“, sagt Towfigh – und meint damit ein wohlhabendes, akademisch geprägtes Elternhaus. Neben Leistung sei der passende Habitus heute noch eine ungeschriebene Zugangsvoraussetzung. Fortschritte gebe es dagegen bei der Geschlechtergerechtigkeit: Der Anteil von Frauen in der Justiz seien über die Jahrzehnte deutlich gestiegen, auch wenn Führungspositionen weiterhin überwiegend von Männern besetzt seien.
Das Interesse an unserer Arbeit zu Diversität ist trotz Trumps Einfluss in den USA ungebrochen.
Für die Arbeit des Centers for Diversity in Law steht neben der Forschung auch die Vernetzung von Akteur*innen aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft im Mittelpunkt. „Wir wollen Menschen zusammenbringen, die in ihrem Bereich Vielfalt stärken wollen, damit sie gemeinsam an Lösungen arbeiten, gegenseitig von Misserfolgen und Erfolgen lernen“, sagt Towfigh. Er führt aus, dass auch wissenschaftliche Hypothesen deutlich fundierter seien, wenn Praktiker*innen aus Justiz und Anwaltschaft ihre Expertisen aus dem Arbeitsalltag einbrächten. Eine Arbeitstagung des Centers for Diversity in Law im Februar 2026 am MPIL wird der Auftakt dafür sein.
Diversität bleibt ein Zukunftsthema
Während in den USA unter Donald Trump zentrale DEI Programme – also für Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion – gestrichen wurden, bleibt die Stimmung hierzulande erstaunlich stabil. Auch wenn das Center for Diversity in Law ausdrücklich nicht politisch arbeitet, sind seine Themen unweigerlich politisch. Bisher habe der Rechtsruck hierzulande dessen Arbeit nicht spürbar beeinträchtigt, sagt Towfigh – der befürchtete Backlash gegen Diversitäts-, Gleichheits- und Inklusionsansätze wie in den USA sei ausgeblieben. „Das fachliche Interesse an unserer Arbeit zu Diversität ist ungebrochen.“ Für ihn ist das ein Grund mehr, weiterzumachen. So lange, bis das Recht „Heimstatt aller Bürger*innen“ ist, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert – und sich die Mahnung des Banksy-Prints hinter Towfighs Schreibtisch erledigt hat.
Center for Diversity in Law
Das Center for Diversity in Law ist eine neu etablierte Forschungsgruppe am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Ziel des Centers ist es, die Forschung zum Zugang zum Recht und zum Arbeitgeber Justiz zu bündeln, neue Forschung in diesen Bereichen anzustoßen und engagierte Akteur*innen sektorenübergreifend zu vernetzen.
www.diversity.center