Bildung nach dem Zufalls­prinzip?

Eine Lehrerin schreibt etwas an die Tafel.
Bildung nach dem Zufalls­prinzip?
Autorin: Cornelia Heim 21.01.2020

Ob junge Zuwander*innen Zugang zum beruflichen Bildungs­system erhalten, hängt oft vom Engagement einzelner Personen ab. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie aus dem Forschungs­bereich beim Sach­verständigen­rat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Die Zuwander*innen stehen vor hohen Hürden – bürokratischen und weichen.

Amir hat geschafft, wovon viele junge Zuwanderer und Zuwanderinnen träumen: Er absolviert derzeit bei einem großen Auto­konzern eine Ausbildung zum Elektroniker zur Automatisierungs­technik. Amir stammt ursprünglich aus Afghanistan. Er ist 20 Jahre alt und kam 2015 nach Chemnitz. Über die Motive seiner Flucht schweigt er – das hat asyl­rechtliche Gründe. Sein richtiger Name lautet anders; wir nennen ihn Amir, um seine Identität zu schützen.

Keine Angst vor Abschiebung

Der junge Afghane befindet sich seit 2019 in „Ausbildungs­duldung“. Sie nimmt ihm die ständige Sorge vor einer Abschiebung. „Ich hatte wirklich Angst, weil eine Ausbildung zu machen ist kein richtiger Grund, in Deutschland zu bleiben.“ Als Azubi darf er nun – ein erfolg­reicher Abschluss voraus­gesetzt – die drei Jahre seiner Ausbildung plus zwei Jahre hierbleiben. Allein der Weg zur Ausbildung dauere mindestens zwei Jahre und „selbst bei einem ideal­typischen Ausbildungs­verlauf nehmen Sprach- und Vorbereitungs­kurse und die Ausbildung etwa fünf Jahre in Anspruch.“ Das ist ein Ergebnis der heute vom Forschungs­bereich beim Sach­verständigen­rat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) veröffentlichten Studie „Zugang per Zufalls­prinzip? Neu­zugewanderte auf dem Weg in die berufliche Bildung“. Lena Rother und Simon Morris-Lange sind der Frage nach­gegangen, welche Chancen auf Teil­habe am Arbeits­leben die mehr als eine Million jungen Zuwander*innen haben, die seit 2014 nach Deutschland geflüchtet oder aus einem anderen EU-Land gekommen sind. Im Fokus ihrer Analyse stehen Bayern und Sachsen. Sie analysierten Bundes- und Landes­regelungen und führten mit 16 jungen Neu­zugewanderten Interviews.

Mann vor Skyline
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Bürokratische Hürden

„Der Zugang zur beruflichen Bildung ist in einem hoch­spezialisierten Land wie Deutschland nicht so einfach“, bilanziert Lena Rother. Junge Menschen wie Amir ständen zum einen vor „harten Hürden“ – die insbesondere auf Ungewissheiten bezüglich des Aufenthalts­status beruhten. Ob jemand einen Zugang zu einem Sprach­kurs, einem Betriebs­praktikum, einer Berufs­schule erhalte, liege an Rahmen­bedingungen, welche die jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer nicht selbst beeinflussen könnten. So spielten das Bundes­land, in dem sie leben, ihr Alter und insbesondere ihr Aufenthalts­status eine Rolle – erst mit einem genehmigten Asyl­antrag sei beispiels­weise die Arbeits­erlaubnis gegeben, welche bei einer dualen Ausbildung wichtig ist.

Amir hatte als minder­jähriger Geflüchteter einen unschätzbaren Vorteil: Er war zumindest vor­läufig gegen Abschiebung geschützt. Mit dem 18. Geburtstag und der Voll­jährigkeit ändert sich aller­dings schlag­artig vieles. Die Studie benennt es: „Dann müssen sie aus der Wohn­gemein­schaft ausziehen und sind für sämtliche Behörden­gänge selbst verantwortlich.“ Amir hatte Glück: „Ich durfte bis zum Ende der Schule in meiner Wohn­gruppe bleiben“, erzählt der heute 20-Jährige. Das war ungewöhnlich und für ihn entscheidend, denn dadurch profitierte er länger von einer engmaschigen Betreuung, wie sie eigentlich nur minder­jährigen Zuwanderern und Zuwanderinnen zuteil wird.

Männer in Fabrik
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Elektriker
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Hohe Eigen­motivation

So schaffte Amir innerhalb von drei Jahren nicht nur den Haupt-, sondern auch den Real­schul­abschluss. Noch während der zehnten Klasse hatte er sich auf mehrere Ausbildungs­plätze beworben. Eine schwierige Zeit sei das gewesen, meint er rück­blickend. Denn er habe in einem Mini­job gearbeitet, um etwas Geld dazu­zu­verdienen, gleich­zeitig musste er für die Schul­prüfungen lernen und zudem auch noch Vorstellungs­gespräche vorbereiten. Sein Lohn: Zusagen für zwei Aus­bildungs­stellen.

Als Kind war Amir in den Iran geflohen, hatte dort acht Jahre lang eine Schule besucht, bis er mit 14 arbeiten und Geld verdienen musste. Als er schließlich in Deutschland ankam, stand für ihn fest: „Ich wollte die deutsche Sprache sehr schnell lernen und habe mir immer selber in der Bibliothek Bücher gesucht, gelesen und in der Schule Fragen gestellt.“ Hoch motiviert seien die jungen Zuwander*innen sehr häufig. „Sie wollen am liebsten gleich los­legen“, erzählt Lena Rother. Doch mit der Zeit würden manche auch mürbe. Rother berichtet von einem jungen Afghanen, der unbedingt Medizin studieren wollte und nun mit einer Ausbildung zum Kranken­pfleger vorlieb­nehmen muss. Ein junger Mann aus Sierra Leone sei mittlerweile bereit, jeden erdenklichen Ausbildungs­platz anzunehmen – egal, welcher Fach­richtung.

„Harte bürokratische Hürden“ manifestierten sich laut der SVR-Analyse auch aufgrund deutlicher landes-, mitunter gar kommunal­politischer Unterschiede. So endet in Sachsen die Schul­pflicht bereits mit 18 Jahren, in München und teils auch andern­orts in Bayern reiche sie aber bis zum 21., in Sonder­fällen sogar bis zum 25. Lebens­jahr. „Eine Einbindung in eine Regel­schule hat sich sehr bewährt“, stellt Sozial­wissen­schaftlerin Rother fest. Auch Amir hatte es in der verschulten Struktur einfacher.

Simon Morris-Lange
Die Studienautoren Simon Morris-Lange ... © Michael Setzpfandt/SVR
Lena Rother
... und Lena Rother. © Michael Setzpfandt/SVR

Wohnsituation bremst Lern­eifer

Darüber hinaus gebe es auch viele „weiche Hürden“, bilanzieren Rother und Morris-Lange. Darunter fällt alles, was nicht in Gesetzen verankert ist, sich aber trotzdem als mühe­voll entpuppt. Wie zum Beispiel die Wohn­situation in einer Sammel­unter­kunft, die wenig Rück­zugs­möglichkeiten erlaubt. „Auf den Jugendlichen lastet ein enormer Druck. Wie sollen sie das immense Lern­pensum bewältigen?“, beschreibt Lena Rother die Situation. Und wo dann in einer vollen Geflüchteten­unter­kunft mit Mehr­bett­zimmern den Raum fürs Vokabel­lernen finden?

Amir zählt denn auch bei der Frage, wer ihm am meisten geholfen habe, seinen Betreuer aus der Wohn­gruppe, seine erste Deutsch­lehrerin aus einem Verein sowie eine Pädagogin der Real­schule auf. Gerade für minder­jährige Migrant*innen seien Sozial­arbeiter*innen und Engagierte in Schulen und Behörden, aber auch Ehren­amtliche mit Abstand „die wichtigsten Menschen“, sagt Studien­autorin Rother. Sie lotsten die Neu­ankömmlinge nicht nur durch den Paragrafen­dschungel; sie seien auch die Mut­macher*innen, damit diese sich nicht vor­schnell mit Jobs im Niedrig­lohn­sektor abfänden.

Vernetzung und Betreuung

Amirs Geschichte über seine berufliche Bildung endet also mit einem vor­läufigen Happy End. Und wie könnte sich die Situation für alle Neuzugewanderten verbessern lassen? Lena Rother und Simon Morris-Lange haben heraus­gefunden, dass Gesetzes­änderungen alleine nicht aus­reichen, um ein Recht auf Bildung flächen­deckend umzusetzen. Darüber hinaus braucht es viel­fältiges Engagement. Die Studien­autoren sehen hier zwei Potenziale: Ein Aspekt sei mehr Vernetzung zwischen den einzelnen Bildungs­angeboten, die vor allem über die Kommunen initiiert werden solle. Daneben könne eine kontinuierlichere engmaschige Betreuung von auch über 18-jährigen Zugewanderten helfen. Hier spielten Einzelpersonen eine tragende Rolle, da sie die Neu­ankömmlinge immer wieder bestärken – und ihnen dabei helfen, verschlossene Türen doch zu öffnen.

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration

Unsere Partnergesellschaft Sach­verständigen­rat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) ist ein unabhängiges, inter­disziplinär besetztes Gremium von Expert*innen, das die Politik handlungs­orientiert berät und der Öffentlichkeit sachliche Informationen zur Verfügung stellt.
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