„Accounts nicht automatisch sperren“

„Accounts nicht automatisch sperren“
Autor: Matthias Klein 25.03.2021

Zu Beginn des Jahres machte es Schlagzeilen: Donald Trump wurde von Twitter und Facebook gesperrt. Das war im Rückblick richtig, sagt Expertin Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Wichtig sei nun eine gemeinsame europäische Plattformregulierung.

Im Januar sperrten Twitter und Facebook Donald Trumps Accounts. Darüber wurde viel diskutiert – wie bewerten Sie diesen Schritt im Rückblick?

Julia Reda: Die Sperrung von Trumps Accounts war meiner Ansicht nach angemessen und hätte auch schon früher erfolgen können, da Trump bereits in der Vergangenheit über soziale Medien zu Gewalt aufgerufen oder Kriegsverbrechen angedroht hatte. Vieles lief hier besser als bei Sperrungen weniger prominenter Accounts: Es gab klare Verstöße gegen die Richtlinien der Plattformen und mutmaßlich auch gegen Gesetze. Die Plattformen hatten es zunächst mit milderen Mitteln wie Faktenchecks versucht. Die Sperrung wurde von Menschen entschieden und ausführlich öffentlich begründet. Ich finde es wichtig, dass Plattformen verpflichtet werden, die Meinungsfreiheit bei Sperrentscheidungen zu achten, meiner Ansicht nach haben sie dies im Fall Trump allerdings getan.

Hilft das Aussperren von Usern grundsätzlich gegen Hass und Hetze im Netz?

Reda: Eine Accountsperrung kann durchaus angemessen sein, vor allem wenn es um Drohungen, Volksverhetzung oder Veröffentlichung privater Informationen geht. Andernfalls wird es den Betroffenen von Hass und Hetze sehr schwer gemacht, ihre Meinung auf diesen Plattformen frei zu äußern, ohne Angst vor Gewalt haben zu müssen. Problematisch wird es, wenn Sperrungen durch Algorithmen vorgenommen werden, wenn die Gründe für die Sperrung intransparent sind oder keine Möglichkeit zur Beschwerde besteht. Teilweise nutzen Hetzer*innen diese Schwachstellen sogar gezielt aus, um durch massenhafte Beschwerden gegen einen Account marginalisierte Personen durch eine Accountsperrung mundtot zu machen. Algorithmen können auch diskriminieren, etwa wenn sie überdurchschnittlich oft Accounts wegen Spamverdacht sperren, die das kyrillische Alphabet verwenden. Oder wenn arabischsprachige Dokumentationen von Menschenrechtsgruppen fälschlicherweise als terroristische Propaganda eingestuft werden.

© CC-by 4.0 Diana Levine

Felix Reda

Felix Reda ist Experte für Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit und leitet bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte das Projekt control ©. Von 2014 bis 2019 war er Mitglied des Europäischen Parlaments,

Als Argument gegen das Löschen von Accounts wird häufig angeführt, dass dies die Meinungsfreiheit einschränke. Aber trägt dieses Argument, schließlich steht es den Usern ja frei, ihre Meinung auf zahlreichen anderen Wegen zu äußern?

Reda: Ich sehe durchaus einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, wenn es um große soziale Netzwerke geht, die dank ihrer Reichweite einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten. Für politische Aktivist*innen, Künstler*innen oder Nichtregierungsorganisationen kann es katastrophal sein, wenn sie durch eine Accountsperrung ihre Reichweite verlieren. Für Journalist*innen ist die Präsenz auf YouTube und Facebook oft der einzige Weg, der Zensur in autokratischen Staaten zu entgehen. Das heißt nicht, dass es nie zu Accountsperrungen kommen darf, aber die Meinungsfreiheit muss dabei beachtet werden.

Für Europa hat die EU-Kommission den Entwurf eines Digital Services Act vorgelegt. Wie bewerten Sie diesen?

Reda: Der Vorschlag für den Digital Services Act sieht vor, dass Plattformen sich zwar weiterhin private Regeln geben können, aber diese diskriminierungsfrei anwenden, bei der Sperrung von Accounts oder Inhalten die Meinungsfreiheit der Nutzer*innen beachten und Beschwerden über diese Entscheidungen zulassen müssen. Gerichte sollen die Sperrungen überprüfen und gegebenenfalls rückgängig machen können. Das halte ich für einen sehr guten Ansatz. Problematisch finde ich, dass der Digital Services Act Plattformen verpflichtet, Accounts nach wiederholten Rechtsverstößen zu sperren. Das klingt erstmal gut, aber in der Praxis hat eine solche Verpflichtung nach dem US-amerikanischen Urheberrecht oft zu Problemen geführt. Soziale Netzwerke haben sogenannte Three-Strikes-Regeln eingeführt, die zu einer automatischen Sperrung des Accounts führen, ohne dass die Nutzer*innen die Gelegenheit hatten, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, beispielsweise wenn plötzlich mehrere Vorwürfe wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen denselben Account erhoben werden. Es sollte deshalb keinen solchen Automatismus geben.

© Getty Images

Wie könnte aus Ihrer Sicht denn eine zeitgemäße europäische Plattformregulierung gestaltet sein?

Reda: Der Digital Services Act geht in die richtige Richtung, was das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Sperrung illegaler Inhalte angeht. Besonders wichtig ist, dass Plattformen auch weiterhin nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer*innen haftbar gemacht werden können, von denen sie keine Kenntnis hatten. Andernfalls würden Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern gezwungen, die unweigerlich auch zur Sperrung von legalen Inhalten führen. Glücklicherweise scheint die EU-Kommission aus den Protesten gegen die Urheberrechtsreform gelernt zu haben und schlägt im Digital Services Act keine verpflichtenden Uploadfilter vor. Was aber noch fehlt, ist eine striktere Regulierung des Geschäftsmodell der größten Plattformen wie Facebook: Die personalisierte Werbung trägt ihrerseits zu vielen gesellschaftlichen und grundrechtlichen Problemen bei, von Überwachung bis hin zur Wahlmanipulation. Auch muss es Nutzer*innen erleichtert werden, selbst zu kontrollieren, welche Inhalte ihnen angezeigt werden.

Im September stehen die Bundestagswahlen an. Wie sollten sich die Parteien bei diesem Thema aus Ihrer Sicht positionieren?

Reda: Wir brauchen eine gemeinsame europäische Plattformregulierung, die sich an den Grundrechten der Nutzer*innen orientiert. Nationale Alleingänge schwächen sowohl die Durchsetzbarkeit der Regeln als auch den Wettbewerb zwischen Plattformen, weil nur die Großen mit 27 verschiedenen Regelwerken umgehen können. Ich wünsche mir deshalb, dass die Parteien sich auf eine schnelle Verabschiedung des Digital Services Act konzentrieren. Die Bundesregierung tut aktuell leider eher das Gegenteil und setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass der Digital Services Act nationale Alleingänge erlaubt. Ich halte es aber nicht für zielführend, wenn bei der Plattformregulierung jedes Land sein eigenes Süppchen kocht.

Gesellschaft für Freiheitsrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. kämpft mit rechtlichen Mitteln für die Grund- und Menschenrechte. Sie will Grundsatzentscheidungen erstreiten, die das deutsche und europäische Recht menschlicher und gerechter machen.

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