Kann das Virus die Demokratie infizieren?

leerer deutscher Bundestag
Kann das Virus die Demokratie infizieren?
Autor: Julien Wilkens 02.04.2020

In der Coronakrise müssen Politiker*innen weitreichende Entscheidungen treffen, die grund­legende Freiheits­rechte betreffen. Wie kann das funktionieren, wenn man sich nicht treffen soll? Für die Pandemie gibt es keine Blau­pause, sagt Michael Meyer-Resende, Geschäfts­führer von Democracy Reporting International.

Die Corona-Krise bringt das öffentliche Leben zum Erliegen, führt zu welt­weiten wirtschaftlichen Crashs, die Zahl der Infizierten steigt rasend schnell an. Auch Politiker*innen stecken sich an – in einer Zeit, in der sie schnell reagieren müssen. Wie ist das parlamentarische Verfahren in dieser Pandemie-Zeit gesichert?

Michael Meyer-Resende: Es ist für Parlamente eine komplett neue Situation. Sie sind überhaupt nicht darauf eingestellt, sie improvisieren jetzt alle im Rahmen des rechtlich Möglichen. Eine zentrale Frage in den meisten Kammern hier in der EU ist die Beschluss­fähigkeit. In den meisten Geschäfts­ordnungen steht, dass mehr als die Hälfte der Parlamentarier*innen anwesend sein muss, damit das Parlament beschluss­fähig ist. Wenn sich immer mehr Abgeordnete anstecken, kann das zum Problem werden. Eine Lösung ist, dass man die Grenze herunter­setzt. Das hat der Bundes­tag gemacht. Er ist jetzt auch noch beschluss­fähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder anwesend sind. Spanien hat eine andere Lösung: Dort können Abgeordnete aus dem Home­office abstimmen. Bei der letzten Abstimmung über den Ausnahme­zustand haben 307 von 350 Gewählten ihre Stimme aus der Ferne abgegeben. Bei vielen Jurist*innen gibt es da Frage­zeichen, zum Beispiel zum Thema Über­tragungs­sicherheit. Viele Geschäfts­ordnungen und Verfassungen sehen das auch gar nicht vor. In Italien wurde keine dieser Lösungen umgesetzt, dort waren bislang immer mehr als 50 Prozent der Parlamentarier*innen anwesend. Interessant ist auch: Die Franzosen haben keine Bestimmung zur Beschluss­fähigkeit – und haben sich jetzt darauf geeinigt, dass jede Fraktion nur zwei Abgeordnete in die Abstimmungen schickt, die dann für ihre Fraktionen abstimmen.

Doch es geht im Parlament ja nicht nur um Abstimmungen, sondern auch um Ausschuss­arbeit …

Meyer-Resende: Der Bundestag hat gerade erst entschieden, dass eine Ausschuss­vor­sitzende oder ein Aus­schuss­vorsitzender allen Aus­schuss­mitgliedern erlauben kann, auf Entfernung teil­zunehmen. Ein spannender Aspekt ist dabei: Auch öffentliche Anhörungen und die öffentlichen Ausschuss­sitzungen können mittler­weile online statt­finden. Bis vor Kurzem hätte das zu einer endlosen Debatte geführt – und jetzt geht das über Nacht.

Ist das Coronavirus somit ein Katalysator für eine transparentere Demokratie?

Meyer-Resende: Es gibt gewisse Gefahren – dass es technische Probleme gibt, ob die Abläufe regel- und prozess­konform sind … Aber ich glaube, dass wir hier eine Weiter­entwicklung sehen werden. Wenn die öffentlichen Sitzungen erst mal so ein­geführt und kodifiziert wurden, gibt es keinen Grund mehr, diese zurück­zunehmen. Das ist interessant aus Sicht der elektronischen Teilhabe am demokratischen Prozess: Man muss nicht in Berlin in Ausschüssen sitzen, um teil­zu­nehmen. Vielleicht ließe sich auch ein allgemeines Teil­nahme­recht oder eine Über­tragung der Sitzungen für Bürger*innen einrichten.

Portrait Michael Meyer-Resende
© Democracy Reporting International

Michael Meyer-Resende

Michael Meyer-Resende ist Jurist und Geschäfts­führer von Democracy Reporting Inter­national, einer über­parteilichen und unabhängigen NGO in Berlin.

In Deutschland und den meisten Teilen der Welt ist das öffentliche Leben auf ein Minimum herunter­gefahren. Die Versammlungs­freiheit ist de facto auf­gehoben. Ist überall der Not­stand aus­gerufen?

Meyer-Resende: Nein. Dabei würde ich es aus völker­rechtlicher Sicht bevorzugen, wenn Länder den Not­stand ausriefen. Damit deklarieren sie öffentlich: „Dies ist ein besonderer Moment. Wir sind uns bewusst, dass wir jetzt Menschen­rechte massiv einschränken.“ Ich sehe es kritisch, dass die Freiheits­einschränkungen in Deutschland einfach­gesetzlich durchgesetzt werden. Juristisch betrachtet wird das fast wie eine Routine behandelt. Notstands­gesetze haben ja einen schlechten Ruf, weil immer wieder Diktatoren sie miss­braucht haben. Aber völker­rechtlich ist die Idee eigentlich, dass auch der Notstand rechtlich aus­gestaltet und klar deklariert wird. Notstand bedeutet nicht Recht­losig­keit. Das Völker­recht sieht eben auch die Grenzen des Not­stands vor: Er muss zeitlich begrenzt sein und darf nur so stark eingreifen, wie es notwendig ist, um die Gefahr abzuwenden. Im Übrigen sollen der demokratische Staat, das Parlament und der Rechts­staat weiter­arbeiten, soweit es möglich ist. Die Regierung muss weiter kontrolliert werden.

Können die Einschränkungen der Bürger­rechte also eine Gefahr für die Demokratie als solche sein?

Meyer-Resende: Wir sehen ja jetzt auf globaler Ebene, dass die meisten Staaten die Freizügigkeit massiv eingeschränkt haben, denn das ist die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie. Die ganze Welt ist im Ausnahme­zustand, entweder offiziell oder de facto. Aber da gibt es Unter­schiede. Zum Beispiel Ungarn: Die miss­brauchen die Not­stands­gesetze, um die Demokratie und den Rechts­staat geradezu abzuschaffen. Das Parlament wurde suspendiert, die Regierung darf Gesetze einfach aussetzen und neue Gesetze per Dekret erlassen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. So ein Not­stands­gesetz ist in EU-Staaten vollkommen einmalig.

Notstand bedeutet nicht Recht­losig­keit. Das Völker­recht sieht eben auch die Grenzen des Not­stands vor.

Ein Virus kann Demokratien stürzen?

Meyer-Resende: Nicht unbedingt. Wo es autoritäre Tendenzen gibt, werden diese verschärft. Die inter­nationale Aufmerksamkeit ist auf Corona gelenkt, das erhöht die Versuchung, autoritäre Strukturen zu festigen. Aber es gibt auch eine andere Seite: Wie wird mit der Krise umgegangen? Die chinesische Regierung, die ja heute für ihr hartes Durch­greifen gepriesen wird, hat anfänglich versucht, alles unter den Teppich zu kehren. Dafür zahlen wir jetzt alle den Preis. Wuhan, eine Stadt mit acht Millionen Einwohner*innen, wurde über Nacht unter Quarantäne gestellt. Da stand vorher fast nichts in den staatlich kontrollierten Medien. In den westlichen Demokratien wurde die Pandemie in der freien Presse besprochen. Die Menschen hatten ein, zwei Wochen Zeit, sich an die Situation zu gewöhnen, und wurden nicht damit überrascht, dass sie kaum noch vor die Tür gehen dürfen. Das zeigt, warum Demokratien einfach besser funktionieren. Manche autoritären Regierungen werden unter großen Druck kommen, weil die Bevölkerung ihnen nicht traut.

Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wurden mit partei­über­greifendem Konsens von der Bundes­regierung beschlossen. Fehlte eine für die Demokratie wichtige Debatte?

Meyer-Resende: Es gab eine Einheitlichkeit bei den Parteien, weil hier die Sachlage auch ziemlich klar war. Alternativ­los war sie allerdings nicht. Die Niederlande und Schweden zum Beispiel haben weitaus weniger Restriktionen, aber keiner weiß, wie das ausgehen wird. Das müssen Politiker*innen aber genauso kommunizieren und sagen: „Ich vertrete dieses Risiko nicht. Wenn Wähler*innen das nicht mögen, können sie in den nächsten Wahlen für jemand anderen stimmen.“ Die Debatte sollte jedoch für die nächste Stufe, also wie lange die Maßnahmen dauern und wie man diese lockert, definitiv statt­finden. Die Schäden werden immens werden, und da gibt es viel gegen­einander auf­zu­wiegen. Das ist die Rolle der Politik. Da kann man sich nicht hinter Sach­verständigen verstecken. Wir sollten keine Angst vor diesen Debatten haben. Sie klären die Optionen und zwingen alle Beteiligten, scharf nach­zu­denken.

re:constitution – Exchange and Analysis on Democracy and the Rule of Law in Europe

Democracy Reporting International und das Forum Trans­regionale Studien leiten das von der Stiftung Mercator geförderte Programm re:constitution. Es trägt dazu bei, ein Netz­werk aufzubauen, das sich mit europäischen Verfassungs­fragen, dem Spannungs­feld zwischen pluralistischen Auslegungen von Demokratie und Rechts­staatlichkeit sowie der Zusammen­arbeit inner­halb der EU befasst.
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