Schützen unsere Grundrechte vor sozialen Netzwerken?

Hände einer Frau, die ein Smartphone bedienen
Schützen unsere Grundrechte vor sozialen Netzwerken?
Autor: Jürgen Bering 17.03.2022

Klassischerweise schützen Grundrechte Bürger*innen vor dem Staat. Mittlerweile sind jedoch einige digitale Plattformen so mächtig geworden, dass sie staatsähnliche Funktionen einnehmen. Inwieweit unsere Grundrechte hier Schutz bieten, untersucht eine Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Der deutschsprachige Wikipedia-Eintrag „Kritik an Facebook“ umfasst ausgedruckt ca. 27 Seiten und ist damit länger als der Eintrag zum ehemaligen Bundeskanzler Ludwig Erhard. Der englischsprachige Eintrag „Criticism of Facebook“ geht sogar noch weit darüber hinaus und verweist auf eigene Unterseiten, wie zum Beispiel zu „Censorship by Facebook“ und „Privacy concerns with Facebook“. Die darin widergespiegelten Vorwürfe gegenüber Facebook/Meta sind mannigfaltig und wurden zuletzt durch die Enthüllungen der Whistleblowerin Frances Haugen  erneut angefacht. Aber auch wenn die Kritik gegenüber Facebook/Meta derzeit besonders laut sein mag, handelt es sich bei weitem nicht um ein schwarzes Schaf in einer Herde von vorbildlichen sozialen Netzwerken.

Jürgen Bering ist Volljurist und Projektkoordinator im Projekt Grundrechtsbindung im Digitalen der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Auch die anderen bekannten Netzwerke wie Instagram, Twitter, TikTok und YouTube stehen regelmäßig in der Kritik. Darauf basierende Regulierungsansätze bestehen derzeit insbesondere auf europäischer Ebene durch den vorgeschlagenen Digital Services Act. Wie effektiv dieser sein wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall stellt sich aber die Frage, ob wir nicht bereits jetzt Instrumente haben, die zumindest bis zum Inkrafttreten des Vorhabens dafür sorgen, dass wir den Unternehmen nicht schutzlos ausgesetzt sind.

In der öffentlichen Diskussion werden insbesondere die Grundrechte immer wieder als Ansatz bemüht, auch wenn selten deutlich wird, auf welche Weise diese für Nutzer*innen wirken sollen. Der Gedanke ist jedoch nicht abwegig, schließlich geht es ja bei den Grundrechten darum, Einzelne vor der Übermacht des Staates zu schützen. Im Netz steht uns aber nicht mehr der Staat, sondern Digitalunternehmen übermächtig gegenüber.

Grundrechtsbindung in der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hatte schon sehr früh anerkannt, dass Grundrechte Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bürger*innen haben können. Gerade in den letzten Jahren wurde diese Rechtsprechung erheblich erweitert und mittlerweile direkt auf das soziale Netzwerk Facebook angewendet. Das Netzwerk wurde verpflichtet, die Grundrechte seiner Nutzer*innen zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass Facebook Inhalte seiner Nutzer*innen nicht einfach löschen oder deren Profile sperren kann. Vielmehr muss Facebook seine Maßnahmen begründen und Anhörungsrechte gewähren. Diese Rechtsprechung geht damit weit über das hinaus, was sich direkt aus dem einfachen Recht ergibt und stellt Bedingungen auf, die wir sonst hauptsächlich aus dem Verhältnis Bürger*in-Staat kennen.

Auch wenn damit die Macht von Facebook in Bezug auf Löschungen und Sperrungen beschränkt ist, ist dies nur ein kleiner Teil dessen, wie soziale Netzwerke Grundrechte beeinträchtigen können, sodass noch viele Fragen offen bleiben. Diesen widmet sich die Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zur „Grundrechtsbindung sozialer Netzwerke“.

Gleiches Recht für alle

Die Studie untersucht, ob über Facebook hinaus noch weitere soziale Netzwerke an die Grundrechte gebunden sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass einiges dafürspricht, dass sämtliche der großen sozialen Netzwerke die Grundrechte ihrer Nutzer*innen zu berücksichtigen haben. Denn auch bei anderen großen Netzwerken besteht ein erhebliches Machtgefälle und Abhängigkeiten, die Nutzer*innen den Netzwerken quasi ausliefern.

Zudem überträgt die Studie die Argumentation des Bundesgerichtshofs auf andere Bereiche der Plattformgestaltung, insbesondere auf den Einsatz von Algorithmen. Diese können von den Netzwerken eingesetzt werden, um einzelne Inhalte derart zu unterdrücken, dass diese zwar noch im Netzwerk vorhanden sind, anderen Nutzer*innen aber nicht mehr angezeigt werden. Aus Sicht der Nutzer*innen kommt dieses sogenannte „Shadowbanning“ einer Löschung gleich – mit dem Unterschied, dass diesen häufig gar nicht bewusst ist, dass ihre Inhalte unterdrückt werden.

Drei Frauen in einem Café nutzen ihr Smartphone
Influencer*innen sind von Onlineplattformen abhängig. Die Digitalunternehmen stehen ihnen übermächtig gegenüber. © Tom Werner/Getty Images

Beim Einsatz von Algorithmen besteht aber auch die erhebliche Gefahr von Diskriminierungen. Das liegt insbesondere daran, dass selbstlernende Algorithmen bestehende Missstände übernehmen. Wenn sie beispielsweise erlernen sollen, welche Attribute über die Kaufkraft einer Person entscheiden, wird der Algorithmus aufgrund des Gender-Pay-Gaps das Geschlecht einer Person als derartiges Attribut erkennen. Wenn der Algorithmus nunmehr eingesetzt wird, um über die Bewilligung oder Konditionen von Krediten zu entscheiden verstärkt dieser die vorgefundene systemische Diskriminierung.

Ein weiterer Bereich besonderer Problematik ist der Umgang mit sogenannten gewerblichen Nutzer*innen, also jenen, die mit ihrer Präsenz in den Netzwerken (auch) Geld verdienen. Diese sind teilweise im erheblichen Umfang von den Netzwerken abhängig. So kann die Sperrung bei Instagram für eine*n Influencer*in einem Berufsverbot gleichkommen. Zugleich differenzieren einige Netzwerke zwischen privaten Nutzer*innen und gewerblichen Nutzer*innen und legen letzteren erheblich strengere Bedingungen auf. Diese Differenzierung ist mit der besonderen Abhängigkeit dieser Nutzer*innengruppen kaum zu vereinbaren.

Es gibt noch viel zu tun, bis die Grundrechte auch in sozialen Netzwerken wirklich geschützt sind.

Die Gesetzgebung ist gefragt

Es gibt noch viel zu tun, bis die Grundrechte auch in sozialen Netzwerken wirklich geschützt sind. Das kann durch weitere Rechtsprechung geschehen. Beispielsweise unterstützt die GFF derzeit eine von Facebook gesperrte NGO bei einem gerichtlichen Verfahren, um klarzustellen, dass auch NGOs der vom Bundesgerichtshof eingeforderte Schutz zuteil kommen muss. Zugleich ist aber auch die Gesetzgebung gefragt. Oftmals treten Missstände erst durch Whistleblower*innen zu Tage. Effektiver Rechtsschutz benötigt aber auch hinreichend Informationen. Die Gesetzgebung muss Wege eröffnen, dass diese zur Verfügung gestellt werden.

Gesellschaft für Freiheitsrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. kämpft mit rechtlichen Mitteln für die Grund- und Menschenrechte. Sie will Grundsatzentscheidungen erstreiten, die das deutsche und europäische Recht menschlicher und gerechter machen.

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