„Rechtlich sind die Möglichkeiten der EU sehr beschränkt“

Pride Demo
„Rechtlich sind die Möglichkeiten der EU sehr beschränkt“
Autor: Julien Wilkens 05.08.2021

Ungarns Regierung unter Minister­präsident Viktor Orbán hat Mitte Juni eine Gesetzes­änderung beschlossen. Im Kern geht es darum, LGBTQI+-Identitäten aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Wie verhält sich die Europäische Union dazu? Jakub Jaraczewski von Democracy Reporting Inter­national im Interview.

Die Paragrafen, um die es geht, wurden in ein Gesetz gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder verpackt. De facto bedeutet die Gesetzes­änderung aber die Zensur von LGBTQI+-Identitäten. So müssen in Schulen künftig alle Partner­schafts­formen außer der hetero­sexuellen verschwiegen werden. Bücher, Filme und jegliche weitere „Inhalte“, die sich an Kinder und Jugendliche wenden und in denen Sexualität nicht als rein hetero­sexuell dargestellt ist, werden verboten. EU-Kommissions­präsidentin Ursula von der Leyen nannte das Gesetz eine Schande. Es diskriminiere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und verstoße damit gegen fundamentale Werte der Europäischen Union. Mitte Juli eröffnete die EU ein Vertrags­verletzungs­verfahren gegen Ungarn und im gleichen Zuge auch gegen Polen. Die zwei Mitglied­staaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Jakub Jaraczewski von Democracy Reporting International erklärt, warum der EU rein rechtlich die Hände weitgehend gebunden sind – und welche Spiel­räume die Union dennoch ausschöpfen kann.

Jakub Jaraczewski
© Democracy Reporting International

Jakub Jaraczewski
ist Forschungskoordinator Rechtsstaatlichkeit bei Democracy Reporting International.

Herr Jaraczewski, die Regierung Orbáns verteidigt das neue Gesetz als Kinder­schutz­maßnahme. Ist diese Argumentation stimmig?

Jakub Jaraczewski: Nein, die Regierung Orbáns nennt das Gesetz zwar eines zum Schutz von Kindern und Minderjährigen vor Pädophilie, in Wirklichkeit zielt das Gesetz aber ganz eindeutig auf die Diskriminierung von LGBTQI+-Menschen ab. Auch wenn das Gesetz de jure nur Minder­jährige vor LGBTQI+-Identitäten abschotten will, macht es de facto jeglichen öffentlichen Ausdruck von LGBTQI+-Identitäten potenziell illegal. Man kann ja einfach argumentieren, dass alles von Kindern gesehen werden kann: seien es Poster, Flugblätter, Webseiten … Dieses Gesetz ähnelt stark dem russischen Vorbild. Das Gesetz greift ganz eindeutig eine gesell­schaftliche Minderheit an und diskriminiert sie. Damit verstößt es sowohl gegen die ungarische Verfassung als auch gegen die Grund­rechte­charta der Europäischen Union, der sich Budapest verpflichtet hat.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán. © Getty Images
Die jährliche Pride Parade Ende Juli 2021 in Budapest.
Die jährliche Pride Parade Ende Juli 2021 in Budapest. © Getty Images

Klingt nach einem klaren Fall für den Europäischen Gerichtshof, oder?

Jaraczewski: Hier wird es kompliziert. Die EU hat in diesem Feld wenig rechtliche Möglichkeiten. Die Grund­rechte­charta der Europäischen Union greift hier nicht. Denn: Sie greift – und nur dann –, wenn Organe und Institutionen der Europäischen Union involviert sind oder es um die Umsetzung von europäischem in national­staatliches Recht geht. Weder das eine noch das andere ist der Fall. Die EU hat darüber hinaus in ihrem Vertrags­werk noch weitere Schutz­bestimmungen von LGBTQI+-Menschen vor Diskriminierung. Diese Direktiven greifen aber im Arbeitsrecht.

Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn erwartet eine klare Antwort der Europäischen Union, man müsse Orbán die Grenzen aufzeigen. Warum passiert das bislang nicht?

Jaraczewski: Seit mehreren Jahren verfolgt die EU das Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 der EU-Verträge, das Rechts­staatlich­keits­brüche beinhaltet und zum Entzug von Stimm­rechten von Budapest führen könnte. Doch dieser Prozess stockt. Denn zum einen ist der Mitgliedstaat feder­führend, der die EU-Rats­präsidentschaft innehat, und das ist momentan Portugal. Das hat allerdings wenig zur Rechts­staatlichkeit gemacht. Auch für die kommende slowenische Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2021 scheint das Thema nicht ganz oben auf der Agenda zu stehen. Und nicht nur das: Alle restlichen EU-Staaten müssen am Ende des Artikel-7-Prozesses gegen Ungarn stimmen – und zwar einstimmig. Das aber verhindert Polen. Und umgekehrt kann Ungarn ein Eingreifen des Rates gegen Polen verhindern.

Ein neuer Rechts­staats­mechanismus im EU-Haushalts­recht wird ebenfalls noch nicht angewandt. Warum?

Jaraczewski: Der sogenannte Konditionalitäts­mechanismus, der im vergangenen Jahr beschlossen wurde, knüpft die Auszahlung von EU-Geldern an die Rechts­staatlichkeit. Ungarn und Polen haben beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Verordnung eingereicht. Viel Kritik gab es aus Wissenschaft, Medien und aus dem Europäischen Parlament daran, dass die Kommission noch auf die Entscheidung des EuGHs wartet. Aber wie man sieht: Rechtlich sind die Möglichkeiten der EU sehr beschränkt.

Pride-Parade
Mit der Pride-Parade setzten die Menschen gerade in diesem Jahr ein starkes Zeichen für Toleranz und Offenheit. © Getty Images

Teilen Sie die Kritik, dass sich die EU hier zu viel Zeit gelassen hat?

Jaraczewski: Ja, hier sehen wir, dass die EU schon früher hätte eingreifen müssen. Denn Orbán hat die Judikative, insbesondere das Verfassungs­gericht, schon entmachtet. In Brüssel kann man also nicht mehr darauf vertrauen, dass ein Gesetz wie eben jenes gegen LGBTQI+-Identitäten vom nationalen Verfassungs­gericht gekippt wird. Wir sehen hier einen Schnee­ball­effekt: Das Problem wurde ignoriert, jetzt ist die Gewalten­teilung untergraben – und kein national­staatliches Instrument in Ungarn kann dieses Gesetz noch verhindern. Dabei hätte die EU bei der Entmachtung der Verfassungs­gerichte in Ungarn, aber auch in Polen, aus rechtlicher Sicht auch noch viel einfacher eingreifen können als jetzt bei den Anti-LGBTQI+-Gesetzen.

Welche Möglichkeiten gibt es denn?

Jaraczewski: Manche haben einen Vorstoß der Europäischen Union gemäß Artikel 2 gefordert, wonach Ungarn gegen die Werte, auf denen sich die Union gründet, verstößt. Also Gleichheit und der Schutz von Minderheiten. Ich glaube aber nicht, dass es so weit kommen wird, denn das würde eine starke Ausweitung der Kompetenzen zugunsten der europäischen Ebene bedeuten. Auch in pro-europäischen Staaten wie Deutschland und Italien haben die Verfassungsgerichte klare Grenzen abgesteckt, wo europäisches Recht greift und wo nationalstaatliches anfängt. Daher: Auch wenn EU-Mitglied­staaten Ungarn für die Anti-LGBTQI+-Gesetze kritisieren, heißt es noch nicht, dass sie auch zulassen werden, dass die EU hier aufgrund von Artikel 2 tätig wird. Daher muss die EU in solchen juristischen Feldern aktiv werden, in denen sie klare rechtliche Vorgaben hat. Die EU kann auch auf der regionalen Ebene prüfen, welche Programme und Finanzierungen es in Ungarn gibt, und hier jeweils schauen, ob die Nicht­diskriminierungs­klauseln greifen.

Einige Ungar*innen begrüßen Orbáns Kurs.
Einige Ungar*innen begrüßen Orbáns Kurs. © Getty Images
Andere demonstrieren offen gegen das Regierungsoberhaupt.
Andere demonstrieren offen gegen das Regierungsoberhaupt. © Getty Images

Was denken Sie über die Forderung, Ungarn aus der EU auszuschließen?

Jaraczewski: Schon ein Verlust des Stimmrechts nach Artikel 7 wäre ein politisches Erdbeben, wie es noch nie vorgekommen ist. Zudem ist die EU nach ihrem Selbst­verständnis eine Union der Völker, nicht der Regierungen. Man könnte nun sagen, dass die Regierung mit ihrem Anti-LGBTQI+-Gesetz von der Mehrheit des Volkes gewählt wurde. Dabei vergisst man aber, dass viele Menschen den Konflikt mit der EU sicher nicht im Sinn hatten, als sie die Partei Fidesz wählten. Die ungarische Gesellschaft macht immer noch den Übergang vom kommunistischen zum kapitalistischen System durch. Erst kürzlich haben diese Menschen die Vorzüge und Freiheiten der EU kennen­gelernt – Vorzüge, die die Menschen im Westen schon seit langer Zeit haben. Politische Entscheidungen sind oftmals wirtschaftlich motiviert. Fidesz und Orbán hat dieser wirtschaftliche Aufschwung genutzt. Jetzt müssen die Wähler*innen in Ungarn auch sehen, was die anderen Konsequenzen ihrer Wahl sind, nämlich der Konflikt mit der EU, den viele wahrscheinlich nicht wollten. Außerdem bin ich über­zeugt, dass Orbán die LGBTQI+-Debatte als Deck­mantel benutzt. Der erwartete Aufschrei im Westen und in den Medien soll offenbar von den vielen anderen Verstößen gegen die Rechts­staatlichkeit ablenken.

Geht die Strategie denn auf?

Jaraczewski: Auch wir reden über dieses Gesetz, und das ist natürlich wichtig. Wir sollten dabei aber ebenfalls im Auge behalten, was zeitgleich passiert: die Aushöhlung der Gewalten­teilung, Änderungen im Wahlrecht zugunsten von Orbáns Fidesz, Korruption, Vettern­wirtschaft, eine Bereicherung der Führungs­riege von Fidesz, oftmals über EU-Mittel. Orbán zettelt einen kulturellen Kampf an, um davon abzulenken. Denn Ungarn ist das EU-Land, in dem wohl die meisten EU-Gelder versickern. Es sind keine großen Sachen, sondern eine Fülle kleiner. Der Neffe von jemandem bekommt diesen Staats­auftrag, andere bauen Privat­häuser, die als historische Renovierung deklariert werden. Für Orbán war das eine zynische Ablenkung, doch hoffentlich hat er sich diesmal verkalkuliert.

re:constitution – Exchange and Analysis on Democracy and the Rule of Law in Europe

Democracy Reporting International und das Forum Trans­regionale Studien leiten das von der Stiftung Mercator geförderte Programm re:constitution. Es trägt dazu bei, ein Netzwerk auf­zu­bauen, das sich mit europäischen Verfassungs­fragen, dem Spannungs­feld zwischen pluralistischen Auslegungen von Demokratie und Rechts­staatlichkeit sowie der Zusammen­arbeit innerhalb der EU befasst.
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