So schützt ein neues EU-Gesetz zu digitalen Diensten vor Gewalt im Internet

Bunte, sich überlappende Silhouetten von Mobiltelefonbenutzer:innen
So schützt ein neues EU-Gesetz zu digitalen Diensten vor Gewalt im Internet
Autor: Benedikt Schwan 13.02.2024

Ab dem 17. Februar 2024 bekommen Menschen in der EU mehr Rechte im Internet. Dann wird der Digital Services Act (DSA) endlich anwendbar. In unseren FAQ erklärt HateAid-Geschäfts­führerin Josephine Ballon, welche Neuerungen auf uns zukommen und wie Hatespeech unsere Demokratie beeinflusst.

Deutschland als Vorreiter in Sachen Internetsicherheit: Schon 2017 verabschiedete der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), mit dem sich Nutzer*innen von sozialen Netzwerken besser gegen digitale Gewalt wehren können. Nun zieht die EU mit dem Digital Services Act (DSA) nach. Das „Gesetz über digitale Dienste“, wie es übersetzt heißt, soll helfen, die großen digitalen Plattformen in den EU-Ländern besser zu regulieren.

Doch das Gesetz allein kann digitale Gewalt nicht aushebeln, erklärt die Expertin Josephine Ballon. Sie ist Geschäfts­führerin von HateAid, einer Organisation, die Menschen rechtliche Unterstützung bietet, die von digitaler Gewalt und Hassrede betroffen sind. Was es zusätzlich braucht und an welche Stellen man sich im Falle von digitaler Gewalt wenden kann, erklärt Josephine Ballon in den FAQ.

Josephine Ballon
© HateAid

Josephine Ballon hat Rechts­wissenschaften an der Universität Potsdam studiert und ist seit 2018 als Rechts­anwältin zugelassen. Sie arbeitete zunächst in den Bereichen Verbraucher­schutz und Legal Head, wurde dann ab Herbst 2019 Head of Legal bei HateAid. Seit September 2023 ist sie zusammen mit Anna-Lena von Hodenberg Geschäfts­führerin der Organisation gegen digitale Gewalt.


Für Menschenrechte im digitalen Raum

HateAid ist eine gemein­nützige Organisation, die sich für Menschen­rechte im digitalen Rahm einsetzt und sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen engagiert.

Im Rahmen eines von der Stiftung Mercator geförderten Projekts unterzieht HateAid neue Nutzer*innen­rechte des DSA in mehreren konkreten Anwendungs­fällen einem Praxistest und evaluiert sie. Dadurch soll ein Beitrag zu einer möglichst konsequenten Aufsicht im Sinne der Nutzer*innen geleistet werden.

hateaid.org

Bist du selbst von Hassrede oder digitaler Gewalt betroffen?

Dann steht dir die Betroffenen­beratung von HateAid zur Verfügung. Per Chat, E-Mail, Telefon oder Formular bekommst du dort anonym Hilfe.

Beratung bei digitaler Gewalt und für digitale Zivil­courage:
#UnserInternet ist das Credo von HateAid. Wie kannst du dich vor digitaler Gewalt schützen? HateAid betreibt eine Betroffenen­beratung, die unter +49 (0)30 25208838 zu erreichen ist (Sprechzeiten: Mo 10–13 Uhr, Di 15–18 Uhr, Do 16–19 Uhr). Oder per E-Mail an: beratung@hateaid.org